Vertragspreise für Hörgeräte: Was bezahlt die Krankenkasse für Hörgeräte? Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen gut 685,-€ für ein Hörgerät. Für das 2. gleichzeitig angepasste Hörgerät wird 20% weniger bezahlt, da der Akustiker nicht den doppelten Arbeitsaufwand hat. 10,-€ Gesetzliche Zuzahlung muss vom Versicherten je Hörgerät bezahlt werden. Gut 125,-€ wird für die 6 Jahre Nacharbeit übernommen, die Reparaturpauschale. Für die Otoplastiken weiterlesen Übersicht der Vertragspreise für Hörgeräte der verschiedenen Krankenkassen
Neue Verträge für die Abgabe von Hörgeräten (Deutsche BKK und pronova BKK)
Letztes Jahr wurden etliche neue Verträge mit den Krankenkassen abgeschlosse, denn die bisherigen Verträge haben nicht der zu erwartenden Versorgungsqualität Rechnung getragen. Bei der BKK wurde ein Vertrag geschlossen dem sich die verschiedenen Betriebskrankenkassen anschließen konnten, was auch ein Großteil gemacht hat. Die pronova BKK und die Deutsche BKK gehen aber einen eigenen Weg, der nun in der aktualisierten Tabelle weiterlesen Neue Verträge für die Abgabe von Hörgeräten (Deutsche BKK und pronova BKK)