Die AOK will Ausgaben senken: Hörgeräte im Blick

Eine Schwerhörigkeit wird in der Medizin als Behinderung angesehen. Und wer Schwerhörig ist oder mit Schwerhörigen zusammen lebt kann diese Einschätzung nur bestätigen. Die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien sagen zu Hörgeräten: Es soll ein möglichst vollständiger Behinderungsausgleich geschaffen werden. Um dies erreichen zu können wurden Mindestanforderungen an Hörgeräte gestellt und die Krankenkassen wurden aufgefordert die Kosten für diese Mindestanforderungen zu tragen. weiterlesen Die AOK will Ausgaben senken: Hörgeräte im Blick

Neue Verträge für die Abgabe von Hörgeräten (Deutsche BKK und pronova BKK)

Letztes Jahr wurden etliche neue Verträge mit den Krankenkassen abgeschlosse, denn die bisherigen Verträge haben nicht der zu erwartenden Versorgungsqualität Rechnung getragen. Bei der BKK wurde ein Vertrag geschlossen dem sich die verschiedenen Betriebskrankenkassen anschließen konnten, was auch ein Großteil gemacht hat. Die pronova BKK und die Deutsche BKK gehen aber einen eigenen Weg, der nun in der aktualisierten Tabelle weiterlesen Neue Verträge für die Abgabe von Hörgeräten (Deutsche BKK und pronova BKK)

Das Ponto Plus und Ponto Pro Power von Oticon Medical

Der Name Ponto steht bei Oticon Medical für ein teilimplantiertes, im Knochen verankertes Hörgerät. Keine Angst! Das Ponto ist die Hilfe für eine besondere Art der Schwerhörigkeit und kein „normales“ Hörgerät. Es gibt verschiedene Arten der Schwerhörigkeit. Es gibt verschiedene Arten der Schwerhörigkeit Die häufigste Höreinschränkung ist eine Abnutzungserscheinung. Die Innenohrschwerhörigkeit oder auch Schallempfindungs-schwerhörigkeit genannt. Leise Geräusche werden zu leise weiterlesen Das Ponto Plus und Ponto Pro Power von Oticon Medical

Rauchmedler werden nicht von den Krankenkassen bezahlt

Trotz Rauchmelderpflicht und hohen Kosten für Spezialausführungen bezahlen die Krankenkassen keinen Zuschuss für Rauchmelder Nach einem Urteil (Landessozialgericht Sachsen – Anhalt 4. Senat L 4 KR 11/11) besteht für die Krankenkassen keine Pflicht Rauchmelder zu bezahlen. Auch die Mehrkosten, wie z.B. bei einem Wecker, gegenüber einem normalen Wecker, müssen nicht übernommen werden. Das Problem: Schwerhörige und ertaubte Menschen nehmen das weiterlesen Rauchmedler werden nicht von den Krankenkassen bezahlt

Übersicht der Vertragspreise für Hörgeräte der verschiedenen Krankenkassen

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Vertragspreise für Hörgeräte: Was bezahlt die Krankenkasse für Hörgeräte? Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen gut 685,-€ für ein Hörgerät. Für das 2. gleichzeitig angepasste Hörgerät wird 20% weniger bezahlt, da der Akustiker nicht den doppelten Arbeitsaufwand hat. 10,-€ Gesetzliche Zuzahlung muss vom Versicherten je Hörgerät bezahlt werden. Gut 125,-€ wird für die 6 Jahre Nacharbeit übernommen, die Reparaturpauschale. Für die Otoplastiken weiterlesen Übersicht der Vertragspreise für Hörgeräte der verschiedenen Krankenkassen