Vertragspreise für Hörgeräte: Was bezahlt die Krankenkasse für Hörgeräte? Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen gut 685,-€ für ein Hörgerät. Für das 2. gleichzeitig angepasste Hörgerät wird 20% weniger bezahlt, da der Akustiker nicht den doppelten Arbeitsaufwand hat. 10,-€ Gesetzliche Zuzahlung muss vom Versicherten je Hörgerät bezahlt werden. Gut 125,-€ wird für die 6 Jahre Nacharbeit übernommen, die Reparaturpauschale. Für die Otoplastiken weiterlesen Übersicht der Vertragspreise für Hörgeräte der verschiedenen Krankenkassen
Die AOK will Ausgaben senken: Hörgeräte im Blick
Eine Schwerhörigkeit wird in der Medizin als Behinderung angesehen. Und wer Schwerhörig ist oder mit Schwerhörigen zusammen lebt kann diese Einschätzung nur bestätigen. Die Heil- und Hilfsmittelrichtlinien sagen zu Hörgeräten: Es soll ein möglichst vollständiger Behinderungsausgleich geschaffen werden. Um dies erreichen zu können wurden Mindestanforderungen an Hörgeräte gestellt und die Krankenkassen wurden aufgefordert die Kosten für diese Mindestanforderungen zu tragen. weiterlesen Die AOK will Ausgaben senken: Hörgeräte im Blick