Neuer Hörgerätefestbetrag tritt am 01.März 2012 in Kraft

Am 17.12.09 hatte das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 3 KR 20/08 R) entschieden, dass die Krankenkassen für die Versorgung mit Hörgeräten aufzukommen haben, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder erlauben und gegenüber anderen Hörhilfen erhebliche Gebrauchsvorteile im Alltag bieten.
Diese Entscheidung hat für viel Wirbel gesorgt, da die Akustiker Verträge mit den Krankenkassen geschlossen haben, die eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung zu Grunde legt.

Eine ausreichende undzweckmäßige Versorgung im Gegensatz zur bestmöglichen Angleichung….. natürlich musste hier was getan werden.
Der erste Schritt in diese Richtung wird am 01.03.2012 gemacht. Ein neu berechneter Festbetrag zur Versorgung von an Taubheit grenzender Versicherten wurde festgelegt. Der Festbetrag wurde auf 841,94 € für das erste und 673,55 € für das zweite Hörgerät festgelegt. (20% Abschlag beim zweiten Hörgerät bei gleichzeitiger Versorgung) Dieser neue Festbetrag wird bei einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit übernommen. Für alle anderen Schwerhörigkeiten bleiben die bisherigen Festbeträge erhalten, die zwischen 360,- und 390,-€ liegen.

Nun stellt sich die Frage: Wie definiert man eine Schwerhörigkeit?
Die WHO hat 2001 eine Berechnungsgrundlage herausgegeben, die 5 Einteilungen enthält.
Doch nun muss erst gerechnet werden:
Der Durchschnitt der Hörschwelle bei den Messfrequenzen 500, 1000, 2000 und 4000Hz wird auf dem besseren Ohr ermittelt. Wenn Sie eine Hörmessung vorliegen haben sind die Werte mit den Kreisen (Rechts) und den Kreuzen (Links) von Interesse. Die Werte mit „>;“ und „< ;" sowie dem verdrehten "E" können Sie erstmal ignorieren. Ist der Durchschnittswert kleiner/gleich 25 dB liegt keine oder nur eine geringe Schwerhörigkeit vor. Alles zwischen 26 und 40 wird als geringe Beeinträchtigung gewertet. 41 - 60 zählt als mittlere Beeinträchtigung; 61 - 80 als starke Beeinträchtigung. Erst bei 81 oder mehr spricht man von einer hochgradigen Schwerhörigkei,t bei der dann auch der neue Festbetrag zählt.

Auf der Abbildung sind zwei Hörkurven aufgezeichnet.
Rechts: 65, 80, 90 und 100 dB – im Durchschnitt sind das: 83,75 dB
Links: 55, 80, 95 und 90 dB – im Durchschnitt also 80dB

Da das besser hörende Ohr zählt, würde hier die Schwerhörigkeit als stark eingestuft, nicht jedoch als hochgradig.

;

Durchschnittswert des besseren Ohres von den Frequenzen 0,5; 1; 2 und 4kHz

  • bis 25dB : keine oder nur leichte Beeinträchtigung
  • bis 40dB : geringe Beeinträchtigung
  • bis 60dB : mittlere Beeinträchtigung
  • bis 80dB : starke Beeinträchtigung
  • ab 81dB : hochgradige Beeinträchtigun

Was die Geräte leisten müssen, die zu diesem Betrag an Schwersthörige abgegeben werden wurde ebenfalls festgelegt:

  1. Digitaltechnik
  2. mind. 4 Kanäle
  3. Rückkopplungsunterdrückung
  4. Störschallunterdrückung
  5. Drei Hörprogramme
  6. Verstärkung von mind. 75dB

An den Umsetzungsrichtlinien wird von den Krankenkassenspitzenverbänden noch gearbeitet. Sobald weitere Informationen verfügbar sind, werden wir das Thema vertiefen.

Den aktuellen Stand am 27.02.2012 lesen Sie hier.

Über Werner Eickmann

Seit 1993 arbeite ich in der Hörgeräteakustik. Als selbständiger Hörakustikmeister und Familienvater mit 4 Kindern nutze ich viel der wenigen freien Zeit für diese Homepage.

Hunde, Katzen, Hühner, Schafe und Meerschweinchen, sowie Axolotl, Fische und Wellensittiche sorgen für ein angenehmes akustisches Umfeld zu Hause, das ab und an durch Mundharmonika, Klavier und Gitarre bereichert wird.

Ein Hörgerät ist immer nur so gut wie die Fähigkeit des Akustikers. Wie gut der Akustiker jedoch seine Fähigkeiten ausspielen kann, legt die Technik des Hörgerätes fest.

Digitale Visitenkarte

Tower Ball Referralcode: 0mXWnY
Star Citizen Referralcode: STAR-TZ3V-KDCX