IV-Beiträge zu Hörgeräten (CH)

Dies ist eher eine Information für Leser aus der Schweiz:

Die IV (Invalidenversicherung) hat neue Beträge für die Hörgeräte festgelegt.
840,- Franken (694,-€) für ein Hörgerät und 1.650,- (1.360,-€) Franken für 2 Hörgeräte werden ab nun von der IV Übernommen. Hinzu kommen noch Pauschalen für Reparaturen und Batterien.

Im Vergleich dazu sehen die Festberäge in Deutschland eher schlecht aus. 360,- € bekommen viele Versicherte als Festbetrag von der Krankenkasse für das erste Hörgerät, für das zweite sind es oft nur 288,- €.

Trotz der Kürzungen im schweizer Gesundheitswesen ist somit noch immer eine hochwertigere Versorgung als in Deutschland sichergestellt.

Über Werner Eickmann

Seit 1993 arbeite ich in der Hörgeräteakustik. Als selbständiger Hörakustikmeister und Familienvater mit 4 Kindern nutze ich viel der wenigen freien Zeit für diese Homepage.

Hunde, Katzen, Hühner, Schafe und Meerschweinchen, sowie Axolotl, Fische und Wellensittiche sorgen für ein angenehmes akustisches Umfeld zu Hause, das ab und an durch Mundharmonika, Klavier und Gitarre bereichert wird.

Ein Hörgerät ist immer nur so gut wie die Fähigkeit des Akustikers. Wie gut der Akustiker jedoch seine Fähigkeiten ausspielen kann, legt die Technik des Hörgerätes fest.

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