Bezahlt die Krankenkasse ein Hörgerät?

Diese Frage beantworte ich gerne mit einem klaren Jein.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben Festbeträge festgelegt, die sie für ein Hörgerät übernehmen. Diese Festbeträge belaufen sich auf ca. 360,- € je Hörgerät.
Hörgeräte kosten zwischen 360,- und 2.900,- Euro. Durch Verwendung des Festbetrages besteht also die Möglichkeit, ein Hörgerät ohne Zuzahlung (außer die gesetzliche Zuzahlung, wie bei Medikamenten, maximal 10,- Euro je Hörgerät) zu bekommen.

Grundsätzlich muss das erste Hörgerät von einem Ohrenarzt verschrieben werden, Folgegeräte werden nach 6 Jahren meisst ohne zusätzliche Verschreibung in Höhe des Festbetrages übernommen.

Bevor Sie sich für ein Hörgerät entscheiden, sollten Sie in Ruhe verschiedene Modelle testen, so können Sie für sich selbst das beste Hörgerät für Ihre Bedürfnisse heraussuchen. Das die Anpasszeit durch den Vergleich verschiedener Hörgeräte auf ca. 2 Monate steigt ist normal.

Über Werner Eickmann

Seit 1993 arbeite ich in der Hörgeräteakustik. Als selbständiger Hörakustikmeister und Familienvater mit 4 Kindern nutze ich viel der wenigen freien Zeit für diese Homepage.

Hunde, Katzen, Hühner, Schafe und Meerschweinchen, sowie Axolotl, Fische und Wellensittiche sorgen für ein angenehmes akustisches Umfeld zu Hause, das ab und an durch Mundharmonika, Klavier und Gitarre bereichert wird.

Ein Hörgerät ist immer nur so gut wie die Fähigkeit des Akustikers. Wie gut der Akustiker jedoch seine Fähigkeiten ausspielen kann, legt die Technik des Hörgerätes fest.

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